Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe zwischen dem Vertragspartner und Eventtechnik Justus Schäfer, Rittlehnstr. 19, D-36041 Fulda (nachfolgend „eventtechjs“).
  2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Fassung der AGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn eventtechjs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von eventtechjs sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung des Vertragspartners und deren Annahme durch eventtechjs zustande.
  3. eventtechjs ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Vertragsbeginn ist
    1. bei Mietverträgen der erste Geltungstag des Mietvertrages,
    2. bei Dienstleistungsverträgen der vereinbarte Beginn der Dienstleistung.
  5. Bei Verstößen gegen den Vertrag oder diese AGB ist eventtechjs berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

§ 3 Vermietung – Allgemeine Bestimmungen

  1. eventtechjs stellt dem Mieter die im Mietvertrag bezeichnete Mietsache für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
  2. Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich dem Mieter gestattet. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von eventtechjs.
  3. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. Abholung der Mietsache und endet mit deren vollständiger Rückgabe.
  4. Angefangene Miettage gelten als volle Miettage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  5. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von eventtechjs und setzt die Verfügbarkeit der Mietsache voraus.
  6. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter
    1. eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der regulären Tagesmietgebühr je Kalendertag sowie
    2. die vereinbarte Mietgebühr für den Verlängerungszeitraum.
    Weitergehende Schäden bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Pflichten und Haftung des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
  2. Die Bedienung der Mietsache darf ausschließlich erfolgen durch
    1. fachkundige Personen oder
    2. von eventtechjs eingewiesenes Personal.
  3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Mietsache, die durch
    1. unsachgemäße Behandlung,
    2. Fahrlässigkeit oder
    3. Handlungen Dritter
    verursacht werden.
  4. Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere Schäden durch Transport, Feuer, Wasser, fehlerhafte Stromversorgung, Witterungseinflüsse oder Verschmutzung und besteht bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.
  5. Veränderungen an der Mietsache sind unzulässig.
  6. Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eventtechjs zu informieren.
  7. Der Mieter ist zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.

§ 5 Pflichten des Vermieters

  1. eventtechjs verpflichtet sich, die Mietsache in funktionsfähigem Zustand zu übergeben.
  2. Zusatzleistungen, insbesondere Lieferung, Aufbau oder Betreuung, erfolgen nur gegen gesondertes Entgelt gemäß vertraglicher Vereinbarung.
  3. Sollte eventtechjs aus unvorhersehbaren Gründen an der Erfüllung gehindert sein, verpflichtet sich eventtechjs zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzes, soweit möglich.

§ 6 Dienstleistungen

  1. eventtechjs erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Dienstleistungsvertrages.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ist innerhalb von 10 Werktagen nach
    1. Beendigung der Mietzeit oder
    2. Abschluss der Dienstleistung
    zur Zahlung fällig.
  2. Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal, EC- oder Barzahlung erfolgen.

§ 8 Rücktritt / Stornierung

  1. Im Falle eines Rücktritts des Vertragspartners fallen folgende Stornokosten an:
    1. bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 20 % der Vertragssumme,
    2. bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50 % der Vertragssumme,
    3. danach: 100 % der Vertragssumme.

§ 9 Veranstaltungen

  1. Der Mieter trägt das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko der Veranstaltung.
  2. Ein Anspruch auf Preisminderung bei wirtschaftlichem Misserfolg der Veranstaltung besteht nicht.

§ 10 Versicherung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu versichern.
  2. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz gegen Entgelt durch eventtechjs übernommen werden.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Fulda, Hessen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.