Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über
Dienstleistungen, Vermietungen, Anmietungen und Verkäufe zwischen dem Vertragspartner
und Eventtechnik Justus Schäfer, Rittlehnstr. 19, D-36041 Fulda
(nachfolgend „eventtechjs“).
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Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gültige Fassung der AGB.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners
werden nur Vertragsbestandteil, wenn eventtechjs ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss
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Angebote von eventtechjs sind freibleibend und unverbindlich.
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Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragserteilung des
Vertragspartners und deren Annahme durch eventtechjs zustande.
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eventtechjs ist berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
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Vertragsbeginn ist
- bei Mietverträgen der erste Geltungstag des Mietvertrages,
- bei Dienstleistungsverträgen der vereinbarte Beginn der Dienstleistung.
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Bei Verstößen gegen den Vertrag oder diese AGB ist eventtechjs berechtigt,
den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 3 Vermietung – Allgemeine Bestimmungen
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eventtechjs stellt dem Mieter die im Mietvertrag bezeichnete Mietsache
für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
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Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich dem Mieter gestattet.
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von eventtechjs.
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Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe bzw. Abholung der Mietsache und endet
mit deren vollständiger Rückgabe.
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Angefangene Miettage gelten als volle Miettage, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
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Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung von eventtechjs
und setzt die Verfügbarkeit der Mietsache voraus.
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Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter
- eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der regulären Tagesmietgebühr je Kalendertag sowie
- die vereinbarte Mietgebühr für den Verlängerungszeitraum.
Weitergehende Schäden bleiben hiervon unberührt.
§ 4 Pflichten und Haftung des Mieters
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Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe unverzüglich auf
Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
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Die Bedienung der Mietsache darf ausschließlich erfolgen durch
- fachkundige Personen oder
- von eventtechjs eingewiesenes Personal.
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Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an der Mietsache, die durch
- unsachgemäße Behandlung,
- Fahrlässigkeit oder
- Handlungen Dritter
verursacht werden.
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Die Haftung des Mieters umfasst insbesondere Schäden durch Transport,
Feuer, Wasser, fehlerhafte Stromversorgung, Witterungseinflüsse oder Verschmutzung
und besteht bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache.
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Veränderungen an der Mietsache sind unzulässig.
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Bei Verlust oder Diebstahl der Mietsache ist der Mieter verpflichtet,
unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und eventtechjs zu informieren.
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Der Mieter ist zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
§ 5 Pflichten des Vermieters
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eventtechjs verpflichtet sich, die Mietsache in funktionsfähigem Zustand
zu übergeben.
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Zusatzleistungen, insbesondere Lieferung, Aufbau oder Betreuung,
erfolgen nur gegen gesondertes Entgelt gemäß vertraglicher Vereinbarung.
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Sollte eventtechjs aus unvorhersehbaren Gründen an der Erfüllung gehindert sein,
verpflichtet sich eventtechjs zur Stellung eines gleichwertigen Ersatzes,
soweit möglich.
§ 6 Dienstleistungen
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eventtechjs erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage
des jeweiligen Dienstleistungsvertrages.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung ist innerhalb von 10 Werktagen nach
- Beendigung der Mietzeit oder
- Abschluss der Dienstleistung
zur Zahlung fällig.
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Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal, EC- oder Barzahlung erfolgen.
§ 8 Rücktritt / Stornierung
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Im Falle eines Rücktritts des Vertragspartners fallen folgende
Stornokosten an:
- bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 20 % der Vertragssumme,
- bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50 % der Vertragssumme,
- danach: 100 % der Vertragssumme.
§ 9 Veranstaltungen
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Der Mieter trägt das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko
der Veranstaltung.
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Ein Anspruch auf Preisminderung bei wirtschaftlichem Misserfolg
der Veranstaltung besteht nicht.
§ 10 Versicherung
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Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache ausreichend zu versichern.
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Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz gegen Entgelt durch
eventtechjs übernommen werden.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
ist Fulda, Hessen.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.